MiT - unser Team


 Janina Wagner

Diplom-Ingenieurin (FH)

Ingersheim wird zukünftig das Zuhause meiner Familie. Damit meine Kinder hier sicher aufwachsen können, biete ich meine Unterstützung im Gemeinderat an. Mein Fachgebiet liegt im Baubereich; speziell im Straßenbau. Mein Bildungsweg begann in der Hauptschule und führte über eine Ausbildung zum erfolgreichen Abschluss meines Studiums.

Gemeinderätin Martina Spahlinger

Industriekauffrau, Hausfrau

Sehen, Hören, Lesen, Denken - Leben ist immer Entwicklung und Veränderung, aber nicht mit all den schädigenden Folgen, wie aktuell.

Helmut Glaser

selbstständiger Datenschutzberater

Seit 1983 wohne ich in Ingersheim und habe in diesen 36 Jahren den Ort schätzen und lieben gelernt. Die Kinder konnten in ländlicher und sicherer Umgebung aufwachsen und ich vertrete die Meinung, dass der grundsätzliche Charakter der Gemeinde erhalten bleiben muss und nicht durch übermäßigen - und derzeit unnötigen - Flächenverbrauch zerstört werden darf. Besonders am Herzen liegen mir zusätzlich die Themen "Sicherheit" und "Umwelt".

Benjamin Petri

Patentanwalt

Ich habe täglich mit Innovationen zu tun. Zukunftsfähig bleibt nur der, der sich kreativ auf Veränderungen einstellen kann. Ingersheim soll für mich und meine Kinder ein lebenswerter Ort bleiben. Daher trete ich an, um unsere Zukunft kreativ und innovativ mitzugestalten.

Herbert Streit

Elektromaschinenbauer, Rentner

Ich wohne seit dem Jahr 2000 in Ingersheim.
In der heutigen Gesellschaft heißt es „immer höher, schneller, weiter“. Und oft genug ist der Fall entsprechend hart und unsanft.
Entgegen dieser allgemeinen Bewegung möchte ich die Zukunft im schönen Dorf Ingersheim entsprechend meinen Fähigkeiten mitgestalten.
Schuldenabbau, Erhalt des dörflichen Charakters, Verbesserung des enormen Verkehrsaufkommens, Naturschutz, Landschaftsschutz sind mir wichtig.
Als leidenschaftlicher Radler bin ich für genügend breite Radwege
getrennt vom Autoverkehr und Fußgängerwege im Ort interessiert.

 
 

Wer ist MiT

MiT ist eine nichtmitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung nach § 9 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz, die ohne jede Rechtsform und Organisation in der Regel vor Kommunalwahlen in Form von sogenannten "Versammlung wahlberechtiger Anhänger" der Vereinigung in Erscheinung tritt.

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