1.1.2023 Aktualisierung: Die Häuser sind bewohnt.
In 2009 hatte die Gemeinde Ingersheim über das Vergabeverfahren der gemeindeigenen Grundstücke infomiert (siehe pdf Brühl II Expose). Durch die Umlegung und den Flächenabzug von 48%, hatte die Gemeinde 34 Grundstücke erhalten. Die Vergabe enthielt die Vorgabe, dass Interessenten aus Ingersheim der Vorzug vor auswärtigen Interessenten zu geben ist. Weiterhin galt eine Bauverpflichtung, dass 2 Jahre nach Fertigstellung der Erschliessungsarbeiten mit der Bebauung zu beginnen ist.
Ursprünglich sollte Brühl II also den örtlichen Baubedarf aus der Gemeinde decken. Wie war es also möglich, dass 9 Grundstücke an eine Investorin gegen die eigenen Vorgaben (siehe pdf Interessentenbogen) und gegen die Zuordnung des Baugebietes durch den Verband Region Stuttgart zur Eigenentwicklung veräußert wurden?
Nun sind die 8 Häuser (4 Doppelhäuser) seit 9 Jahren unbewohnt und werden wohl in nächster Zeit auch nicht vermietet werden.
Hätte man nicht einen Teil der Grundstücke, die der Kommune durch Umlegung zugefallen sind, für den den Bedarf aus der eigenen Bevölkerung zurückhalten sollen? Baugenehmigungen fallen nicht vom Himmel, sondern werden erteilt.
Daher unsere Fragen:
Und die wichtigste Frage:
Wie wird so ein Zustand für die Zukunft vermieden?