Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum

Ein Beitrag von Martina Spahlinger

Grundlage der Ausführungen ist die folgende Arbeitsvorlage zur Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018

Vorlage Gemeinderatssitzung 23.10.2018 Top 4

 

Aus der Vorlage des Gemeinderats zitiert:

"Erfordernis der Bekämpfung der besonderen Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung von Ingersheim mit angemessenem Wohnraum".

Ingersheim ist von Verband Region Stuttgart der Eigenentwicklung zugeordnet.

 

 

In Kürze aus der Arbeitsvorlage:

 

unter 2. - Wohnraummangel in Ingersheim

 

Zitat: "Hohe Nachfrage von Bauinteressenten"

 

- lt Angabe:      2016 - 70 Familien

                        2017 - 109 Anfragen

Stammen diese Anfragen aus dem Ort? Oder sind es Interessenten, die ganz allgemein hier in der Region bauen wollen und deshalb Mehrfachanfragen in verschiedenen Orten stellen? Zudem sind die Zahlen bereits 2 bzw. 3 Jahre alt.

 

Zitat: Für die meisten Interessenten ist es hingegen keine Option, eine entsprechende Immobilie zu mieten.

+ c.-"..... außerhalb des zentralstädtischen Raums typischerweise nicht zur Miete, sondern eher im Eigentum gewohnt wird."

 

zu 4. Wiedernutzbarmachung von Wohnraum / Beispiele:

 

Das Immobilieneigentum / die Liegenschaften der Gemeinde sind der Öffentlichkeit nicht bekannt. Es wurden auch schon Gemeinde-Immobilien verkauft. Jeder weiß, dass z.Zt. mit Betongold sehr viel Geld verdient wird.

 

Warum wird der Wohnraum im Ort nicht genutzt?

Warum wird Gemeindeeigentum nicht instandgehalten und als Wohnraum zur Verfügung gestellt? Was soll mit den Gebäuden geschehen?

Europahaus = Privateigentum

Aktuell ist hier nur eine Wohnung bewohnt. Warum werden die weiteren 7 Wohnungen + 4 Wohnungen (hinterer Eingang) nicht genutzt (angemietet).

Dieses Haus war jahrelang als "sozialer" Wohnraum zugänglich. Warum nutzt die Gemeinde diesen Leerstand nicht?

Innenverdichtung:

Es  gibt Bereiche im Ort, in denen ohne jegliche Rücksicht auf Gegebenheiten, z.B. gültige Bebauungspläne, § 34 Umgebungsbebauung oder schmale Straßen "nachverdichtet" wurde, wie z.B. in der Ottergasse  1 x 6 Familienhaus oder in der Robert-Sieber-Str. 18, 16, 14 + 14/1.

 

lt. Untersuchung von KMB (Planungsbüro) gibt es im Baulückenkataster noch freie Plätze, die sicherlich in den nächsten Jahren bebaut werden.

                                     

Es wurden auch 5 Neuerrichtungen von Mehrfamilienhäusern aufgeführt.

Welche? Wie viele Wohnungen?

Durch den Bau weiterer Seniorenwohnungen (Wilhelmstrasse), kommen weitere Bestandsimmobilien auf den Ingersheimer Wohnungmarkt, ebenso wie durch Verkauf / Wegzug.

 

Somit kann wohl kaum von einer besonderen Gefährdung der Versorgung mit Wohnraum gesprochen werden, sondern eher von einer ausreichenden Versorgung. Auch bei Betrachtung der Gesamtumstände und Besonderheiten der Gemeinde, wie der Hanglage, der örtlichen Enge, einer hoch belasteten Durchgangsstraße, den vollen Kindergärten mit kostenintensiven Betreuungskonzepten - auch für die Schule,  sowie komplett aller Folgekosten in sämtlichen Bereichen.

 

Da der Bürgermeister und sein Verwaltungsausschuss = Planungshoheit in dieser Arbeitsvorlage den Eigentumserwerb als Hauptgrund nennt und nicht die Vermietung, ist die Vorgehensweise im Brühl II (jahrelanger Häuserleerstand+ 2 unbebaute Grundstücke) noch verwerflicher.

→   Es wurde gegen die eigenen Vorgaben (Exposé + Interessentenbogen),

→   gegen das Wissen um schwierige, teure Vermietung (Angebot - Nachfrage)

→   gegen die Vorgaben der Region Stuttgart,

→   gegen die Bauinteressen der eigenen Bevölkerung gehandelt.

nur um schnell kurzfristig Geld zu generieren.

 

Bei den heutigen Bauplatz-, Immobilienpreisen, den Wohnraum-Spekulationen ist BAUEN für die Normalbevölkerung unbezahlbar geworden.

Begeht die Gemeinde mit ihrer Zweckentfremdungsverbotssatzung eine Flucht nach vorne, um ihre bereichsweise Untätigkeit im Zusammenhang mit dem "Betongold"-Leerstand-Projekt zu kaschieren und einen Bedarf für Beeten II aufzuzeigen? Der planerische Wohnraumbedarf ist auf Jahre hinaus erfüllt. Ingersheim braucht kein Zweckentfremdungsverbot, da die Gemeinde selbst den Zweck entfremdet. Mit dem Baugebiet Beeten II wird nur die Wiederholung (jetzt sogar als Vorkaufsrecht) auf einmalige Bauplatzerlöse zur Finanzierung der Gemeindekasse angestrebt.

Link zum Artikel in der Bietigheimer Zeitung vom 25.10.2018:  Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum

 

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